BGH - Urteil vom 10.03.2009
VIII ZR 34/08
Normen:
BGB § 434 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2009, 1041
BGHReport 2009, 653
DAR 2009, 332
MDR 2009, 626
NJ 2009, 288
NJW 2009, 1588
NZV 2009, 284
VRS 116, 255
VersR 2010, 1087
Vorinstanzen:
LG Konstanz, vom 09.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 S 114/07
AG Überlingen, vom 25.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 C 153/07

Maßgebliches Kriterium zur Ermittlung des Vorhandenseins eines Sachmangels bei einem verkauften älteren Gebrauchtwagen wegen einer dem Verkauf vorausgegangenen längeren Standzeit; Standzeit eines Jahreswagens bis zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung als vergleichbares Ermittlungskriterium

BGH, Urteil vom 10.03.2009 - Aktenzeichen VIII ZR 34/08

DRsp Nr. 2009/7041

Maßgebliches Kriterium zur Ermittlung des Vorhandenseins eines Sachmangels bei einem verkauften älteren Gebrauchtwagen wegen einer dem Verkauf vorausgegangenen längeren Standzeit; Standzeit eines Jahreswagens bis zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung als vergleichbares Ermittlungskriterium

Für die Frage, ob ein verkaufter älterer Gebrauchtwagen wegen einer dem Verkauf vorausgegangenen längeren Standzeit im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB frei von Sachmängeln ist, ist - anders als bei der Standzeit eines Jahreswagens bis zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung (Senatsurteil vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 180/05, NJW 2006, 2694, Tz. 11) - grundsätzlich nicht auf die Standzeit als solche abzustellen, sondern darauf, ob bei dem Fahrzeug keine Mängel vorliegen, die auf die Standzeit zurückzuführen sind und die gleichartige Fahrzeuge ohne entsprechende Standzeit üblicherweise nicht aufweisen.

Tenor:

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Konstanz vom 9. Januar 2008 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

BGB § 434 Abs. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt als Verkäufer Schadensersatz nach Rücktritt des Beklagten von einem Gebrauchtwagenkauf.