Die Berufung des Klägers gegen das am 10.07.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger verlangt von dem Beklagten, einem Gebrauchtwagenhändler, die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Pkw K H sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten.
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