Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg vom 15.5.2019 wird vom rechts unterzeichnenden Einzelrichter zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
Die Sache wird vom rechtsunterzeichnenden Einzelrichter auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das vorbezeichnete Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
Durch das angefochtene Urteil ist der Betroffene wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 120 € verurteilt worden. Festgestellt worden ist die Geschwindigkeitsüberschreitung durch eine Messung mit dem Einheitensensor ES 8.0 der Firma ESO.
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