Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit alkoholisiertem Fahrer
OLG Hamm, Urteil vom 06.10.1995 - Aktenzeichen 9 U 70/95
DRsp Nr. 1996/29201
Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit alkoholisiertem Fahrer
1. Mitverschuldensvorwurf zu Lasten eines Unfallopfers, das aus freien Stücken im Kraftfahrzeug eines erkennbar alkoholisierten und damit fahruntüchtigen Fahrers mitgefahren ist.2. Trotz etwaiger eigener - gleichfalls alkoholbedingter - Unzurechnungsfähigkeit Vorwurf entsprechend § 827 Satz 2 BGB deswegen, weil der Betroffene die gefährliche Situation durch den Alkoholgenuß zumindest fahrlässig herbeigeführt hat.
Die für den Mitverschuldensvorwurf vorauszusetzende Erkennbarkeit der Fahruntüchtigkeit erörtert etwa auch OLG Düsseldorf (Urteil - 1 U 276/90 - 27.6.1994, in r+s 1995, 293 = VRS 89, 256).