I. Die Klägerin, Geburtsjahr 1923, kam am 12. September 2007 in einer von dem Beklagten zu 1) geführten und der Beklagten zu 2) betriebenen Straßenbahn zu Fall. Sie begehrt deswegen Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige materielle und immaterielle Schäden.
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