Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. November 2015 und das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 4. November 2014 werden geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin eine Fahrerlaubnis der Klasse B ohne vorherige Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|