Die Parteien streiten u.a. darum, ob (die Beklagte und) Widerklägerin berechtigt ist, eine Versicherungsleistung für einen Brandschaden vom 10. November 1971 zurückzufordern oder Schadensersatz zu verlangen.
Die Widerbeklagte ist die Witwe und Alleinerbin, der Widerbeklagte ist der Sohn und ehemalige Generalbevollmächtigte des am 30. März 1973 tödlich verunglückten V. E.. Dieser war Komplementär einer KG, die ein Holzwerk betrieb, das V. E. seit dem 28. März 1972 als Alleininhaber weiterführte. Nach seinem Tod wurde die alte Firma im Handelsregister gelöscht und als Firmenänderung Holzwerk E. Import Export, Inhaberin M. E., eingetragen. Ende 1972 wurde über das Vermögen der KG das Vergleichsverfahren eröffnet. Am 30. Januar 1973 wurde der Vergleich gerichtlich bestätigt, durch Beschluß vom 8. Juni 1976 sind die durch Beschluß vom 16. Februar 1972 angeordneten Verfügungsbeschränkungen aufgehoben worden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|