Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.7.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Verden -
1. Der Klageanspruch zu 1. gegen die Beklagte ist dem Grunde nach zu 100% begründet.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Zahnarztpraxis Dr. S. F. jedweden weiteren aus dem Leitungswasserschadenereignis vom 27.7.2018 in dem Objekt S. 8 in F. entstandenen Schaden dem Grunde nach zu 100% zu ersetzen.
3. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
4. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.
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