BGH vom 05.11.1986
IVa ZR 59/85
Normen:
AKB § 7 I;
Fundstellen:
NJW-RR 1987, 338
VRS 72, 174

Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers im Rahmen einer Schadensanzeige

BGH, vom 05.11.1986 - Aktenzeichen IVa ZR 59/85

DRsp Nr. 1994/4315

Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers im Rahmen einer Schadensanzeige

Eine zum Ausschluß führende Obliegenheitsverletzung bei einer Schadensanzeige nach einem Kfz-Unfall liegt nicht vor, wenn lediglich vergessen wurde, in dem vorgesehenen Formular auch die Rubrik K-Unfall anzukreuzen, da dem Versicherer bekannt ist, welche Versicherungen unter der in der Anzeige angegebenen Versicherungsnummer unterhalten werden.

Normenkette:

AKB § 7 I;

Tatbestand: