I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.11.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bad Berleburg (Az.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
III. Die Revision wird zugelassen.
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