ÖOGH vom 04.12.1996
7 Ob 2346/96 t
Normen:
AKHB 88 § 6 Abs. 2 und 5; VersVG § 6 Abs. 2; KFG § 64 Abs. 5 und 6;
Fundstellen:
VersR 1997, 1383

ÖOGH - 04.12.1996 (7 Ob 2346/96 t) - DRsp Nr. 1998/18329

ÖOGH, vom 04.12.1996 - Aktenzeichen 7 Ob 2346/96 t

DRsp Nr. 1998/18329

§ 6 Abs. 5 AKHB 88 ist entgegen seinem Wortlaut dahin auszulegen, daß der Versicherer wegen Verletzung der "Führerscheinklausel" schon dann leistungsfrei ist, wenn ein Fahrer mit inländischem Wohnsitz, aber ausländischem Führerschein nach Ablauf der Jahresfrist des § 64 Abs. 5 KFG ein Fahrzeug benutzt, obwohl der - nicht gestellte - Antrag auf "Umschreibung" nach § 64 Abs. 6 KFG wegen Fehlens der Voraussetzungen zurückgewiesen werden müßte.

Normenkette:

AKHB 88 § 6 Abs. 2 und 5; VersVG § 6 Abs. 2; KFG § 64 Abs. 5 und 6;
Fundstellen
VersR 1997, 1383