ÖOGH vom 23.11.1994
7 Ob 38/94
Normen:
VVG § 39 ;
Fundstellen:
VersR 1995, 859

ÖOGH - 23.11.1994 (7 Ob 38/94) - DRsp Nr. 1996/3819

ÖOGH, vom 23.11.1994 - Aktenzeichen 7 Ob 38/94

DRsp Nr. 1996/3819

1. Die Absendung einer qualifizierten Mahnung beweist nicht - auch nicht prima facie - deren Zugang. Es bestehen keine Erfahrungssätze, daß Postsendungen den Empfänger erreichen. Der Adressat der Mahnung kann sich daher auf das einfache Bestreiten des Zugangs beschränken. 2. Die bloße Tatsache, daß ein nicht eingeschriebener Brief nicht an den Absender zurückkommt, ist kein hinreichender Beweis des Zugangs beim Adressaten.

Normenkette:

VVG § 39 ;
Fundstellen
VersR 1995, 859