OLG Bamberg vom 13.03.1997
1 U 160/96
Normen:
VVG § 1 ; BGB § 305 ;
Fundstellen:
VersR 1998, 833

OLG Bamberg - 13.03.1997 (1 U 160/96) - DRsp Nr. 1998/17928

OLG Bamberg, vom 13.03.1997 - Aktenzeichen 1 U 160/96

DRsp Nr. 1998/17928

1. Die Einbeziehung geänderter AVB in laufende Versicherungsverträge setzt als Vertragsänderung eine vertragliche Vereinbarung voraus. 2. Nimmt der Versicherungsschein auf die "AUB" als Vertragsbestandteil Bezug, so können damit bei richtigem Sinnverständnis nur die damals geltenden AUB 61 gemeint sein. 3. Allein die geschäftsplanmäßige Erklärung des Versicherers gegenüber dem BAV, bei bestehenden Verträgen nur mit Zustimmung der Versicherungsnehmer und bei sich bietender Gelegenheit die neu gefaßten AUB in die Verträge einzubeziehen, führt nicht zu einer Einbeziehung.