OLG Bamberg - Beschluss vom 31.03.2005
2 Ss OWi 78/05
Fundstellen:
DAR 2006, 399
NJW 2006, 627
NZV 2006, 218
Vorinstanzen:
AG München, vom 14.09.2004

OLG Bamberg - Beschluss vom 31.03.2005 (2 Ss OWi 78/05) - DRsp Nr. 2006/29264

OLG Bamberg, Beschluss vom 31.03.2005 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 78/05

DRsp Nr. 2006/29264

Gründe:

I. 1. Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt hat mit Bußgeldbescheid vom 27.02.2004 gegen den bislang verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Betroffenen wegen einer am 12.12.2003 in M. begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h um 41 km/h eine Geldbuße von 125 Euro festgesetzt und zudem ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats verhängt sowie eine Anordnung gemäß § 25 Abs. 2 a StVG (so genannte Vier-Monats-Regel) getroffen.

Gegen diesen Bußgeldbescheid hat der Betroffene am 03.03.2004 Einspruch eingelegt, den er gegenüber dem Amtsgericht mit Schriftsatz seiner hierzu bevollmächtigten Verteidiger vom 12.05.2004 mit dem Ziel eines Absehens von einem Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße "auf den Rechtsfolgenausspruch" beschränkt hat.