OLG Brandenburg - Beschluß vom 29.04.1997
1 Ss (OWi) 19 Z/97
Normen:
OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1, § 69 Abs. 3 S 1;
Fundstellen:
DAR 1997, 320

OLG Brandenburg - Beschluß vom 29.04.1997 (1 Ss (OWi) 19 Z/97) - DRsp Nr. 1998/1343

OLG Brandenburg, Beschluß vom 29.04.1997 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 19 Z/97

DRsp Nr. 1998/1343

1. Ist in einem durch Datenverarbeitung unterstützten Bußgeldverfahren der Tag der Nachricht über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens (Anhörungsbogen) in der Datenhaltung der Bußgeldbehörde vermerkt, dann reicht dies als Dokumentation eines die Verfolgungsverjährung unterbrechenden Vorganges jedenfalls dann aus, wenn die Eintragung nicht manipuliert werden kann. Das gilt erst recht, wenn - ergänzungsbedürftige - Hinweise auf die Mitteilung und den Tag, an dem sie erfolgt ist, auch in den Akten enthalten sind.