OLG Celle - 01.02.1996 (22 U 66/95) - DRsp Nr. 1996/29745
OLG Celle, vom 01.02.1996 - Aktenzeichen 22 U 66/95
DRsp Nr. 1996/29745
Steht fest, daß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug einem anderen zum Gebrauch überlassen hat, so ist dem Versicherer der Beweis der Unterschlagung durch diesen anderen in gleicher Weise erleichtert wie für die Behauptung, der Versicherungsnehmer habe die Entwendung des Fahrzeugs vorgetäuscht.