OLG Celle - 11.05.1995 (5 U 183/93) - DRsp Nr. 1996/3982
OLG Celle, vom 11.05.1995 - Aktenzeichen 5 U 183/93
DRsp Nr. 1996/3982
1. Die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung wird nicht von Forderungsübergang des § 67VVG erfaßt.2. Der Rückstufungsnachteil in der Kaskoversicherung ist dann nicht auszugleichen, wenn der Geschädigte den Kaskoversicherer nur wegen der vorteilhaften Neupreisentschädigung in Anspruch nimmt.3. Dies gilt aber nur dann, wenn der Haftpflichtversicherer seine Einstandspflicht eindeutig und vorbehaltlos anerkennt.