OLG Celle - Beschluß vom 02.10.1997
22 Ss 234/97 (OWi)
Normen:
StVO §§ 3, 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274);
Fundstellen:
NZV 1998, 77

OLG Celle - Beschluß vom 02.10.1997 (22 Ss 234/97 (OWi)) - DRsp Nr. 1998/10072

OLG Celle, Beschluß vom 02.10.1997 - Aktenzeichen 22 Ss 234/97 (OWi)

DRsp Nr. 1998/10072

Bei einer Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund einer Messung mit einer Laserpistole sind Feststellungen dahingehend zu treffen, wann das in das Meßprotokoll eingetragene Kennzeichen des gemessenen Fahrzeugs abgelesen worden ist. Für den Fall, daß der Meßbeamte gleichzeitig der Anhaltebeamte gewesen ist, sind Feststellungen zu treffen, daß eine Verwechslung der Fahrzeuge ausgeschlossen war.

Normenkette:

StVO §§ 3, 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274);
Fundstellen
NZV 1998, 77