OLG Celle - Beschluß vom 18.10.1996 (1 Ss (OWi) 277/96) - DRsp Nr. 1998/1349
OLG Celle, Beschluß vom 18.10.1996 - Aktenzeichen 1 Ss (OWi) 277/96
DRsp Nr. 1998/1349
In Fällen des § 2 Abs. 2BKatV braucht der Tatrichter der Behauptung des Betroffenen, er sei nicht Täter der gegen ihn rechtskräftig festgestellten, zuvor begangenen Ordnungswidrigkeit, nicht nachzugehen.