OLG Celle - Beschluß vom 29.10.1997
1 Ws 381/97
Normen:
StPO § 111a; StGB § 69 Abs. 1, 2, § 315b;
Fundstellen:
NZV 1998, 170

OLG Celle - Beschluß vom 29.10.1997 (1 Ws 381/97) - DRsp Nr. 1998/10071

OLG Celle, Beschluß vom 29.10.1997 - Aktenzeichen 1 Ws 381/97

DRsp Nr. 1998/10071

»Zur - hier abgelehnten - vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei dem Vorwurf eines Mordversuchs und eines Versuchs des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Manipulation an der Bremsanlage eines Kfz in der Absicht, dessen Fahrer zu töten.« Die Entziehung der Fahrerlaubnis kommt nicht in Betracht, wenn der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat nicht als Führer eines Kfz begangen hat.

Normenkette:

StPO § 111a; StGB § 69 Abs. 1, 2, § 315b;
Fundstellen
NZV 1998, 170