OLG Celle - Urteil vom 14.10.1997
5 U 212/96
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 09.04.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 2/96

OLG Celle - Urteil vom 14.10.1997 (5 U 212/96) - DRsp Nr. 2011/7993

OLG Celle, Urteil vom 14.10.1997 - Aktenzeichen 5 U 212/96

DRsp Nr. 2011/7993

Die Berufungen der Beklagten gegen das am 9. April 1996 verkündete Grund- und Teilurteil und das am 29. Oktober 1996 verkündete Schlussurteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg werden zurückgewiesen.

Auf die Berufungen der Klägerin werden das Grund- und Teilurteil vom 9. April 1996 sowie das Schlussurteil vom 29. Oktober 1996 der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin über vorprozessual gezahlte 1.000 DM hinaus weitere (insgesamt) 13.806,53 DM zzgl. 4% Zinsen seit dem 17. Mai 1995 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall, der sich am 8. Februar 1995 gegen 07.35 Uhr in xxx, Ortsteil xxx ereignet hat, zu ersetzen; materielle Schäden, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind, immaterielle Schäden, soweit sie derzeit nicht hinreichend sicher absehbar sind.

3. Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Beschwer der Beklagten: 15.806,53 DM.

Entscheidungsgründe: