OLG Celle - Urteil vom 19.07.1984 (5 U 266/83) - DRsp Nr. 1992/7686
OLG Celle, Urteil vom 19.07.1984 - Aktenzeichen 5 U 266/83
DRsp Nr. 1992/7686
Mitverschuldungsvorwurf wegen versäumter Sicherheitsgurt-Benutzung:(d) keine entsprechende Verpflichtung für Insassen auf dem Rücksitz (hier: Unfall im Jahre 1982);(e) Beweislage, insbesondere Beweislastverteilung, im Falle des Einwands des Geschädigten, er hätte mit angelegtem Gurt dieselben oder doch vergleichbare Verletzungen erlitten.