OLG Celle - Urteil vom 24.10.1984 (1 Ss 448/84) - DRsp Nr. 1994/8441
OLG Celle, Urteil vom 24.10.1984 - Aktenzeichen 1 Ss 448/84
DRsp Nr. 1994/8441
Wer - um sich zu rächen - auf einer beidspurig befahrenen Bundesautobahn bei einem Abstand von ca. 15 m zum nachfolgenden Fahrzeug aus einer Geschwindigkeit von 80 km/h derart stark abbremst, daß der Nachfolgende scharf bremsen muß, um einen Auffahrunfall zu vermeiden, begeht einen vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Nötigung.