OLG Dresden - Urteil vom 12.11.1997
8 U 1702/96
Normen:
BGB § 276 ; ZPO § 416 ;
Fundstellen:
DAR 1999, 68

OLG Dresden - Urteil vom 12.11.1997 (8 U 1702/96) - DRsp Nr. 1999/9905

OLG Dresden, Urteil vom 12.11.1997 - Aktenzeichen 8 U 1702/96

DRsp Nr. 1999/9905

1. Zur Eigenhaftung des einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kfz vermittelnden Händlers aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen Verschweigen eines wirtschaftlichen Totalschadens. 2. Enthält der schriftlich abgeschlossene Kaufvertrag keinen Hinweis darauf, daß das Fahrzeug nach einem wirtschaftlichen Totalschaden wiederaufgebaut wurde, so spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde dafür, daß ein diesbezüglicher Hinweis nicht erteilt wurde. Der Gegenbeweis ist durch den Händler zu führen.

Normenkette:

BGB § 276 ; ZPO § 416 ;
Fundstellen
DAR 1999, 68