OLG Düsseldorf vom 24.11.1997
1 U 24/97
Normen:
AKB § 7 ; VVG § 6 Abs. 3 ;
Fundstellen:
SP 1998, 361

OLG Düsseldorf - 24.11.1997 (1 U 24/97) - DRsp Nr. 1999/1688

OLG Düsseldorf, vom 24.11.1997 - Aktenzeichen 1 U 24/97

DRsp Nr. 1999/1688

1. Auch wenn ein selbständiger Agent seit 20 Jahren die versicherungsangelegenheiten ohne Beanstandungen betreut hat, darf der Geschäftsführer der Firma einen Fragebogen der Versicherung nicht blindlings ohne Kontrolle unterschreiben. Zumindest in den zentralen, für die Ermittlung wesentlichen Punkten, obliegt es dem Geschäftsführer, die im Formular enthaltenen Angaben vor seiner Unterschrift zu überprüfen. 2. Dazu gehören jedenfalls Angaben zu Vorschäden und zur Anzahl und zum Verbleib von Fahrzeugschlüsseln. 4. Voraussetzung für den Wegfall der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers ist nur eine sichere und detaillierte Kenntnis des Versicherers von den zu offenbarenden Umständen.

Normenkette:

AKB § 7 ; VVG § 6 Abs. 3 ;
Fundstellen
SP 1998, 361