OLG Düsseldorf vom 27.11.1997
4 U 168/96
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 Ib;
Fundstellen:
VersR 1999, 303

OLG Düsseldorf - 27.11.1997 (4 U 168/96) - DRsp Nr. 1999/9923

OLG Düsseldorf, vom 27.11.1997 - Aktenzeichen 4 U 168/96

DRsp Nr. 1999/9923

Ist die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers erschüttert, so kann das äußere Bild einer Entwendung bei Fehlen von Zeugen nicht allein aufgrund seiner Parteianhörung nachgewiesen werden. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer unterschiedliche Angaben zum Zeitpunkt des behaupteten Diebstahls und zur Laufleistung macht sowie wegen Steuerhinterziehung durch Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. ï

Normenkette:

AKB § 12 Abs. 1 Ib;
Fundstellen
VersR 1999, 303