OLG Düsseldorf - Beschluß vom 13.06.1995 (5 Ss (OWi) 207/95 - (OWi) 77/95 I) - DRsp Nr. 1996/3919
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13.06.1995 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 207/95 - (OWi) 77/95 I
DRsp Nr. 1996/3919
»1. Die Anordnung der Vernehmung eines Betroffenen im Sinne des § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1OWiG in einem Amtshilfeersuchen unterbricht die Verjährung der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit nur, wenn der Betroffene in dem Ersuchen hinreichend konkretisiert ist oder er jedenfalls aufgrund bei den Akten befindlicher Unterlagen bestimmt werden kann.2. Die Verjährung der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit wird nicht schon im Zeitpunkt der staatsanwaltschaftlichen Anordnung der Aktenvorlage an den Richter nach § 69 Abs. 4 S. 2 OWiG, sondern erst mit dem Eingang der Akten bei Gericht unterbrochen.«