OLG Düsseldorf - Beschluß vom 16.02.1993 (5 Ss (OWi) 19/93 - (OWi) 20/93 I) - DRsp Nr. 1993/1661
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16.02.1993 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 19/93 - (OWi) 20/93 I
DRsp Nr. 1993/1661
Hält der Betroffene an einer Rotlicht zeigenden Signalanlage zunächst an, um dann infolge einer Verwechslung der Lichtzeichen anzufahren in der Annahme, das nunmehr geschaltete Grünlicht gelte auch für Linksabbieger, so handelt es sich um einen atypischen Rotlichtverstoß, der die Verhängung eines Fahrerbots nicht rechtfertigt.