Das Amtsgericht hat wegen "fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 41 (Zeichen 274), 49 StVO, 24 StVG " gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 200,00 DM verhängt und ihm für die Dauer eines Monats untersagt, Kraftfahrzeuge aller Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Gegen dieses Urteil richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
Das Rechtsmittel führt lediglich zu der aus der Beschlußformel ersichtlichen Änderung des Schuldspruches.
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