OLG Düsseldorf - Beschluß vom 23.04.1997
5 Ss 92/97
Normen:
StGB §§ 69, 69a ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1998, 23

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 23.04.1997 (5 Ss 92/97) - DRsp Nr. 1998/17977

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 23.04.1997 - Aktenzeichen 5 Ss 92/97

DRsp Nr. 1998/17977

1. Die Einfuhr von Haschisch in nicht geringer Menge unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs kann auch dann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, wenn das eingeführte Betäubungsmittel ausschließlich zum Eigenverbrauch des Täters bestimmt ist. 2. Die Entziehung der Fahrerlaubnis steht nicht in Widerspruch zur Aussetzung der Vollstreckung der wegen der die charakterliche Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen offenbarenden Tat verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Normenkette:

StGB §§ 69, 69a ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen
VerkMitt 1998, 23