Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Überholens bei unklarer Verkehrslage, "Zuwiderhandlung gegen §§ 1, 5 StVO ", zu einer Geldbuße von 250,-- DM verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat gegen ihn festgesetzt. Seine hiergegen gerichtete, auf die Sachrüge gestützte Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Sie führt lediglich zu der aus der Beschlußformel ersichtlichen Änderung und Ergänzung des Schuldspruchs.
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