OLG Düsseldorf - Beschluß vom 25.02.1982 (5 Ss (OWi) 569/81 II) - DRsp Nr. 1994/9315
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25.02.1982 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 569/81 II
DRsp Nr. 1994/9315
Es stellt einen Verstoß gegen das Gebot des Linksüberholens auf Autobahnen dar, wenn ein Kraftfahrer, um vorübergehend schneller vorwärts zu kommen, auf einem rechts neben dem bisher von ihm benutzten Fahrstreifen liegenden weiteren Fahrstreifen andere Fahrzeuge rechts überholt und sich anschließend vor den überholten Fahrzeugen wieder auf dem zuvor von ihm befahrenen Fahrstreifen einordnet.