OLG Düsseldorf - Beschluß vom 25.02.1982
5 Ss (OWi) 569/81 II
Normen:
StVO § 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 63, 69

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 25.02.1982 (5 Ss (OWi) 569/81 II) - DRsp Nr. 1994/9315

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25.02.1982 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 569/81 II

DRsp Nr. 1994/9315

Es stellt einen Verstoß gegen das Gebot des Linksüberholens auf Autobahnen dar, wenn ein Kraftfahrer, um vorübergehend schneller vorwärts zu kommen, auf einem rechts neben dem bisher von ihm benutzten Fahrstreifen liegenden weiteren Fahrstreifen andere Fahrzeuge rechts überholt und sich anschließend vor den überholten Fahrzeugen wieder auf dem zuvor von ihm befahrenen Fahrstreifen einordnet.

Normenkette:

StVO § 5 Abs. 1 ;

Hinweise:

ebenso BayObLG (1 Ob OWi 454/78) NJW 1978, 2305 = DAR 1979, 47 = VRS 56, 120 = VerkMitt 1979, 26.

Fundstellen
VRS 63, 69