OLG Düsseldorf - Urteil vom 06.05.1997
4 U 4/96
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 Nr. 1 b ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 1998, 185
ZfS 1998, 300

OLG Düsseldorf - Urteil vom 06.05.1997 (4 U 4/96) - DRsp Nr. 1999/1698

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.1997 - Aktenzeichen 4 U 4/96

DRsp Nr. 1999/1698

Es ist ein wesentliches Indiz für die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines behaupteten Fahrzeugdiebstahls, wenn dem Versicherungsnehmer zwar Zeugen für das äußere Bild zur Verfügung stehen und er bestreitet, den Wagen verliehen zu haben, jedoch erwiesen ist, daß das Fahrzeug eine Woche vor der behaupteten Tatzeit unter Vorlage des Fahrzeugscheins über die Grenze nach Polen gefahren worden ist.

Normenkette:

AKB § 12 Abs. 1 Nr. 1 b ;
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 1998, 185
ZfS 1998, 300