OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.05.1971 (2 Ss 251/71) - DRsp Nr. 1994/9511
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.1971 - Aktenzeichen 2 Ss 251/71
DRsp Nr. 1994/9511
Auch wer nach auf Grund des § 94StPO erfolgter Beschlagnahme seines Führerscheins noch im Besitz eines anderen gültigen Führerscheins ist, macht sich strafbar, wenn er nach der Beschlagnahme ein Kraftfahrzeug führt.