Ebenso BGH (VI ZR 171/66) VersR 1968, 575. - bei bekannter nicht absoluter Zuverlässigkeit eines jugendlichen Haushaltsmitgliedes müssen Kfz-Schlüssel zumindest nachts sicher verwahrt werden: OLG Hamm (13 U 277/82) VerkMitt 1986, 21 = VersR 1987, 205. - grobfahrlässig ist Stehenlassen eines Fahrzeuges mit steckendem Zündschlüssel in Werkhalle bei ungehindertem Zugriff auf Werkhallenschlüssel durch minderjährige Familienmitglieder: OLG Karlsruhe (1 U 168/83) VersR 1985, 769 = ZfS 1985, 308.
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