Einschlägig auch eine weitere Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil - 18 U 70/94 - 27.10.1994, in NJW-RR 1995, 726 = VersR 1996, 249): Die "Auswahl der Baumart allein begründet keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, auch wenn im Einzelfall die Möglichkeit einer konkreten Gefährdung (hier: Kanadapappel) näherliegt als bei anderen Baumarten. Die Verkehrssicherungspflicht gebietet keinen prophylaktischen Kronenentlastungsschnitt."
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|