OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 12.01.1994
2 Ws (B) 555/93 OWiG
Normen:
BKatV § 2 ; StVG §§ 25, 26a ;
Fundstellen:
ZfS 1994, 109

OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 12.01.1994 (2 Ws (B) 555/93 OWiG) - DRsp Nr. 1994/9545

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 12.01.1994 - Aktenzeichen 2 Ws (B) 555/93 OWiG

DRsp Nr. 1994/9545

1. Bei der Verurteilung wegen eines Rotlicht - Verstoßes ist die Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch nicht wirksam, wenn das angefochtene Urt. keine ausreichenden Feststellungen zur Dauer der Rotlichtphase enthält. 2. Von der Verhängung eines Regelfahrverbots kann abgesehen werden, wenn sie die Existenz des Betroffenen nachhaltig gefährdet oder den Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet.

Normenkette:

BKatV § 2 ; StVG §§ 25, 26a ;
Fundstellen
ZfS 1994, 109