OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 19.04.1996 (3 Ws 309/96) - DRsp Nr. 1996/29645
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 19.04.1996 - Aktenzeichen 3 Ws 309/96
DRsp Nr. 1996/29645
Befindet der Jugendliche sich im Vollzug einer Jugendstrafe, so ist der Jugendrichter als Vollstreckungsleiter und nicht das erstinstanzlich erkennende Gericht für die Entscheidung über die nachträgliche Abkürzung einer Sperrfrist (§ 69a Abs. 7StGB) zuständig.