OLG Hamm - 09.01.1997 (6 U 205/95) - DRsp Nr. 1999/1747
OLG Hamm, vom 09.01.1997 - Aktenzeichen 6 U 205/95
DRsp Nr. 1999/1747
Teilt der zuständige Sachbearbeiter des Kfz-Haftpflichtversicherers nach Vorverhandlungen mit Klageandrohung und nach Einsicht in die Ermittlungsakten dem Anwalt des Klägers telefonisch mit, der Versicherer werde zu 100 % eintreten, liegt darin ein Anerkenntnis, durch das die Einwendungen ausgeschlossen sind, die zu diesem Zeitpunkt bekannt sind oder mit denen der Versicherer zumindest rechnen muß.