OLG Hamm - 16.11.1984 (4 Ss 986/84) - DRsp Nr. 1992/9057
OLG Hamm, vom 16.11.1984 - Aktenzeichen 4 Ss 986/84
DRsp Nr. 1992/9057
d-e. Verwirklichung der Tatbestände dieser Vorschrift nur unter der Voraussetzung, daß die gebotenen Feststellungen noch getroffen werden mußten,(e) daher nicht durch den Versuch, nach Ermöglichung vollständiger Feststellungen die Unfallbeteiligung durch unwahre Angaben zu leugnen.