I.
Das Amtsgericht hat gegen die Betroffene u.a. wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die §§ 41 Abs. 2 Ziffer 7, 49 Abs. 3 Ziffer 4 StVO, 24 StVG eine Geldbuße von 300 DM festgesetzt, von der Verhängung eines Fahrverbots unter Erhöhung der Regelgeldbuße jedoch abgesehen.
Nach den getroffenen Feststellungen befuhr die Betroffene am 26.
September 1995 gegen 00.45 Uhr mit ihrem PKW in ... die ... Dabei überschritt sie die dort innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 42 km/h.
Zur Begründung des Rechtsfolgenausspruchs hat das Amtsgericht ausgeführt:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|