OLG Hamm - Urteil vom 24.09.1996 (27 U 85/96) - DRsp Nr. 1997/6025
OLG Hamm, Urteil vom 24.09.1996 - Aktenzeichen 27 U 85/96
DRsp Nr. 1997/6025
Leistungen nach § 581RVO sind dem Anspruch des Verletzten auf Ersatz seines Rentenausfallschades kongruent. Das gilt auch dann, wenn unfallbedingt wegen Nichterfüllung der Wartezeit die Zusatzrente einer Zusatzversorgungskasse ausfällt.