OLG Karlsruhe - 16.06.1994 (12 U 307/93) - DRsp Nr. 1996/3725
OLG Karlsruhe, vom 16.06.1994 - Aktenzeichen 12 U 307/93
DRsp Nr. 1996/3725
Der Versicherungsnehmer führt die Entwendung seines Fahrzeugs noch nicht dadurch grob fahrlässig herbei, daß er seine Jacke mit den Kfz-Schlüsseln an einem unbewachten Kleiderständer aufhängt, wenn er nicht damit zu rechnen braucht, daß seine Jacke von jugendlichen Dieben durchsucht und ihm zugeordnet werden kann.
Vgl. zu den Anforderungen an die Aufbewahrung von Kfz-Schlüsseln OLG Hamm VersR 1994, 1462; OLG München VersR 1994, 1060; OLG Oldenburg VersR 1994, 170; LG Bremen VersR 1994, 1061; LG Stuttgart VersR 1994, 1061.