OLG Karlsruhe - 19.05.1994 (12 U 299/93) - DRsp Nr. 1996/3724
OLG Karlsruhe, vom 19.05.1994 - Aktenzeichen 12 U 299/93
DRsp Nr. 1996/3724
Der Versicherungsnehmer verletzt die Obliegenheit zur wahrheitsgemäßen und umfänglichen Schadensschilderung mit der Folge der Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn die Unfallschäden am versicherten Fahrzeug nicht mit der Unfallschilderung in Einklang zu bringen sind.