OLG Karlsruhe - Beschluß vom 08.06.1993 (2 Ss 72/93) - DRsp Nr. 1994/11215
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 08.06.1993 - Aktenzeichen 2 Ss 72/93
DRsp Nr. 1994/11215
1. Die Beweiswürdigung eines einen Verstoß gegen §§ 37 Abs. 1 Nr. 1, 49 Abs. 3 Nr. 2StVO feststellenden Urteils ist materiell-rechtlich unvollständig, wenn ihr mangels Feststellung der Eichung des Zeitmessers nicht überprüfbar entnommen werden kann, ob der Tatrichter rechtsfehlerfrei vom einwandfreien Funktionieren des verwendeten Zeitmeßgerätes ausgegangen ist, das nur bei seiner amtlichen Eichung die besondere qualitative Sicherheit der Messung gemäß § 2 Abs. 2EichG a.F. gewährleistet. (vgl. KG NZV 1992, 251; OLG Hamm VRS 84, 51)
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