OLG Karlsruhe - Beschluß vom 15.03.1993 (2 Ss 3/93) - DRsp Nr. 1994/11230
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 15.03.1993 - Aktenzeichen 2 Ss 3/93
DRsp Nr. 1994/11230
Wer sein Kraftfahrzeug in einer Vertragswerkstätte mit neuen Reifen ausrüsten läßt, ist in der Regel nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der Reifengröße mit den aus dem Kraftfahrzeugschein ersichtlichen Eintragungen zu vergleichen.