OLG Karlsruhe - Beschluß vom 28.01.1994 (2 Ss 151/93) - DRsp Nr. 1994/11177
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 28.01.1994 - Aktenzeichen 2 Ss 151/93
DRsp Nr. 1994/11177
»Liegt bei einem Rotlichtverstoß ein Regelfall nach Nr. 34.2 Anlage zu § 1 Abs. 1BKatV vor, so bedarf die Verhängung des einmonatigen Regelfahrverbotes bei fahrlässiger Begehensweise keiner zusätzlichen Feststellung eines besonderen verkehrsfeindlichen Verhaltens des Betroffenen.«