OLG Karlsruhe - Urteil vom 04.12.1997
12 U 224/97
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 Nr. 1 b ;
Fundstellen:
ZfS 1998, 302

OLG Karlsruhe - Urteil vom 04.12.1997 (12 U 224/97) - DRsp Nr. 1999/1751

OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.1997 - Aktenzeichen 12 U 224/97

DRsp Nr. 1999/1751

Steht fest, daß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug einem Dritten überlassen hat, und kann der Versicherungsnehmer nicht beweisen, daß eine andere Person das Fahrzeug entwendet oder unterschlagen hat, ist nicht von einer Unterschlagung auszugehen. Den Versicherer trifft dann nicht die Beweislast für das Vorliegen des Ausschlußtatbestandes der Unterschlagung durch denjenigen, dem das Fahrzeug zum Gebrauch überlassen worden war.

Normenkette:

AKB § 12 Abs. 1 Nr. 1 b ;
Fundstellen
ZfS 1998, 302