OLG Karlsruhe - Urteil vom 07.08.1997
12 U 95/97
Normen:
AKB §§ 12 Abs. 1 I b, 13;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 1998, 162
VersR 1998, 1228
ZfS 1998, 299

OLG Karlsruhe - Urteil vom 07.08.1997 (12 U 95/97) - DRsp Nr. 1999/1756

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.08.1997 - Aktenzeichen 12 U 95/97

DRsp Nr. 1999/1756

Es besteht die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung der behaupteten Entwendung, wenn der Pkw bei einer späteren Beschlagnahme an der Grenze keine Aufbruchspuren aufweist, das Fahrzeug mit einem im Kopierverfahren von einem Original-Werkstattschlüssel hergestellten Nachschlüssel aufgefunden wird, der erhebliche Gebrauchsspuren aufweist, die Versicherungsnehmer die Reise mit zwei Pkw angetreten hatte und die behauptete Entwendung wenige Tage vor Ablauf der für die Neupreisentschädigung maßgeblichen Zweijahresfrist stattgefunden haben soll.

Normenkette:

AKB §§ 12 Abs. 1 I b, 13;
Fundstellen
OLGReport-Karlsruhe 1998, 162
VersR 1998, 1228
ZfS 1998, 299