Zur Abgrenzung vgl. noch OLG Düsseldorf (Urteil - 4 U 112/96 - 30.9.1997, ZfS 1998, 180): nicht versicherter Betriebsschaden an einem Wohnmobil, das durch Teile, die sich von einem seiner Reifen während der Fahrt auf der Autobahn ohne erkennbare Einwirkung von außen lösen, beschädigt wird.
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